Architekt Thieme

Energieausweise

gem. EnEV sind bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Umbau Energieausweise verpflichtend vorzulegen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Dabei wird nach Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis unterschieden :

 Gebäudetyp Größe Bauantrag

 Bedarfs-

ausweis

 Verbrauchs-

ausweis

 Wohn- und Nichtwohngebäude alle Neubau ja nein
 Wohngebäude im Bestand 1-4 WE vor 1.11.1977 ja nein *
  1-4 WE ab 1.11.1977 ja ja
  ab 5 WE alle ja ja
 Nichtwohngebäude im Bestand bis 1000m² alle ja ja
  ab 1000m² alle Aushang ! Aushang !

WE = Wohneinheit

* = nur bedarfsorientierter Ausweis, wenn nicht auf Standart der WSVO 1977 modernisiert wurde.